Als Gesundheitsfonds wird ein spezieller Fonds für gesetzliche Krankenversicherungssysteme bezeichnet. Dabei zahlen die Beitragszahler (Mitglieder sowie Arbeitgeber und Sozialleistungsträger) ihre Beiträge an eine zentrale Stelle, die die Mittel dann wiederum an die einzelnen Versicherungsträger (Krankenkassen) verteilt (so z. B. praktiziert in den Niederlanden, Belgien und Israel).
Das Konzept des Gesundheitsfonds steht einem Modell gegenüber, bei dem die Beitragszahler (Mitglieder, aber auch Arbeitgeber, Sozialleistungsträger) die Beiträge unmittelbar an die einzelnen Versicherungsträger zahlen (z. B. praktiziert in der Schweiz).
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zum 1. Januar 2009 hat der Gesetzgeber vom zweiten Modell auf die erste Variante umgestellt.