Die Grafschaft Glatz ([glätzisch Groofschoft Glootz, schlesisch Grofschoaft Glootz, tschechisch Hrabství kladské, polnisch Hrabstwo Kłodzkie) gehörte als „provincia glacensis“ von Anbeginn zum böhmischen Herrschaftsbereich und damit zum Heiligen Römischen Reich. 1459 wurde sie durch den böhmischen König Georg von Podiebrad zur Grafschaft erhoben. Nach dem Ersten Schlesischen Krieg 1742 und endgültig mit dem Hubertusburger Frieden 1763 fiel sie an Preußen.[1] Danach wurde sie zunächst von der Breslauer Kriegs- und Domänenkammer verwaltet. Mit den Preußischen Reformen wurde die „Souveraine Grafschaft Glatz“ 1815 in die Provinz Schlesien eingegliedert.[2]
];Nach dem Zweiten Weltkrieg 1945 fiel das Gebiet der preußischen Landkreise Glatz und Habelschwerdt an Polen. Unabhängig davon verblieb das Glatzer Land kirchenrechtlich bis 1972 weiterhin beim Erzbistum Prag.