Als graue Literatur, gelegentlich auch graue Materialien, bezeichnet man in der Bibliothekswissenschaft unveröffentlichte Texte und Publikationen, die nicht vom kommerziellen Verlagswesen kontrolliert werden[1] und nicht im Buchhandel erhältlich sind.[2] Sie werden meist von Institutionen oder Organisationen veröffentlicht. Dabei handelt es sich vor allem um Regierungsstellen, Behörden, nationale und internationale Organisationen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Schulen, Museen, Bibliotheken, Firmen, Verbände, Vereine, Parteien und Gewerkschaften. Beispiele für solche graue Literatur sind: Forschungsberichte, Privatdrucke, Firmenschriften, Kongressberichte und bestimmte akademische Schriften. Privatdrucke werden teilweise auch im Auftrag und auf Kosten von Privatpersonen ohne kommerzielle Absicht hergestellt. Die Auflage ist oft sehr klein. Viele Abschlussarbeiten bleiben unveröffentlicht, eine Publikationspflicht besteht nur in manchen Ländern für Dissertationen und Habilitationsschriften.
Deutsche Titel werden in Deutschland in der Deutschen Nationalbibliografie, Reihe B, veröffentlicht. Internetpublikationen werden dabei nicht vollständig von der Deutschen Nationalbibliografie erfasst.
Texte, die der grauen Literatur zuzuordnen sind, werden heute in hohem Maß in Form von elektronischen Veröffentlichungen publiziert. Auch Schriften, die wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügen (und womöglich auch gar keinen wissenschaftlichen Anspruch erheben wollten), können für die Forschung relevant sein, wenn sie etwa Informationen enthalten, die sonst nirgendwo publiziert sind oder nur dem Autor zugänglich waren. Dies kann z. B. bei familiengeschichtlichen Abhandlungen der Fall sein, wenn der Verfasser auf Material in Privatbesitz zurückgreifen konnte.