Grundpflege

Ein Typhuskranker fragt nach dem Steckbecken, die Pflegeperson nennt ihm den Preis. Reproduktion einer Lithographie von Noël Dorville; um 1901.

Grundpflege oder Direkte Pflege bezeichnet in den Pflegeberufen der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kindergesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Heilerziehungspflege grundlegende und gewöhnlich regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen. Diese umfassen den Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität, sowie andere nicht-medizinische Pflegetätigkeiten aus den Bereichen der Aktivitäten des täglichen Lebens.[1] Die Durchführung ärztlich verordneter Behandlungen, wie die Verabreichung von Medikamenten, Injektionen, Verbandwechsel, wird analog als Behandlungspflege bezeichnet.[2]

Beide Begriffe gelten in der Pflegewissenschaft als veraltet.

  1. SGB XI, §14, Abs. 4
  2. www.g-ba.de Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege. Stand September 2018. Abgerufen am 1. Februar 2019.

Grundpflege

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