Die Grundsteuer (GrSt) ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an inländischen Grundstücken und deren Bebauung, die der Eigentümer zu zahlen hat. Auf Mieter kann sie umgelegt werden. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden, mit einem bundesweiten Aufkommen von rund 15 Mrd. Euro im Jahr 2023.
Gesetzliche Grundlagen sind das Grundsteuergesetz (GrStG) des Bundes sowie die Grundsteuergesetze der Bundesländer, sofern diese eigene Gesetze erlassen haben. Die Verwaltung der Steuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: Die Finanzämter der Bundesländer stellen als Bemessungsgrundlage den Grundsteuerwert oder einen Äquivalenzbetrag fest (bis 2024: Einheitswert) sowie den Grundsteuermessbetrag. Auf diesen wenden die Gemeinden einen von ihnen festgelegten Hebesatz an und setzen die Steuer mittels Steuerbescheid fest. Bundesweit bestehen erhebliche Unterschiede bei der Grundsteuerbelastung im Einzelfall, bedingt durch die jeweilige regionale Rechtslage und verschiedene Hebesätze.
Im Jahr 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Verwendung der veralteten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt.[1][2] Mit der Grundsteuerreform 2019 wurde für die Besteuerung ein Bundesmodell geschaffen sowie in einigen Bundesländern abweichende Ländermodelle. Auf den Stichtag 1. Januar 2022 wurden bundesweit alle von der Steuerpflicht betroffenen Grundstücke allein für Grundsteuerzwecke neu bewertet. Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer soll durch die Reform unverändert bleiben (Aufkommensneutralität). Die neue Grundsteuer wird ab 1. Januar 2025 erhoben.