Das Haftpflichtrecht ist ein Teilgebiet des Obligationenrechts und damit des Zivilrechts in der Schweiz. Es regelt den Ersatz von Schäden, die anderen Personen von Privaten zugefügt werden. Ist der Staat der Schädiger, gelten die Regeln über Staatshaftung des betroffenen Gemeinwesens (des Bundes und der Kantone). Die Grundlagen des Haftpflichtrechts sind in den Art. 41–61 OR (Obligationenrecht, SR 220) geregelt. Zu erwähnen sind auch die Art. 97 ff. OR für das vertragliche Haftpflichtrecht (für die Haftpflicht zwischen Vertragspartnern) sowie die zahlreichen, insbesondere Kausalhaftungen betreffende, Bestimmungen in anderen Gesetzen wie dem SVG (Strassenverkehrsgesetz, SR 741.01) und dem KHG (Kernenergiehaftpflichtgesetz, SR 732.44).