Eine Handelsmarine oder Handelsflotte ist die Summe der Handelsschiffe eines Landes.[1]
Schiffstypen der Handelsmarine sind vor allem Frachtschiffe aller Art, Schiffe für Personenbeförderung (Fähren und Kreuzfahrtschiffe), jedoch nicht Schiffe der Hochseefischerei (siehe Handelsschiff). Im Einzelnen gehören nur solche Seeschiffe zur Handelsmarine, die klassifiziert und im Schiffsregister eingetragen sind (in Deutschland rechtlich „Kauffahrteischiffe“ seit 19. Jh.). Ein Schiff der Handelsmarine führt die Flagge des Staates, in dem es registriert ist und unterliegt dessen Steuer-, Umwelt- und arbeitsrechtlichen Regelungen.
Die auf den Seefahrzeugen zu zeigenden Handelsflaggen einiger Staaten weichen von deren Nationalflagge ab. Für Österreich und Deutschland ist das nicht der Fall, in der Schweiz besteht nur zum Teil ein Unterschied hinsichtlich des Formats (2:3).
Der Begriff Handelsmarine wird auch im Seerecht, Völkerrecht, Europarecht und Handelsrecht verwendet.