Hausmeister

Alte Hausmeisterloge in einer historischen Ladenpassage in Paris
Hausbesorger-Plakette über einem Türrahmen in Wien

Ein Hausmeister oder Hauswart (in der Schweiz Abwart oder Hauswart, in Österreich Hausbesorger oder Hausbetreuer) beziehungsweise Schulwart an Schulen wird in der Regel vom Hauseigentümer oder einer Hausverwaltung eingesetzt und übernimmt als Gehilfe des Auftraggebers Aufgaben der Hausverwaltung, -betreuung und -überwachung. Oftmals wird er auch mit Reinigungsaufgaben und Instandhaltungsaufgaben betraut, wobei größere oder spezielle Aufträge an Fachfirmen erteilt werden, die er wiederum überwacht. Seine Aufgaben sind hausspezifisch und werden meist in Verträgen bzw. Leistungsverzeichnissen geregelt. Er achtet auf die Einhaltung der Hausordnung bzw. der Mieterpflichten. Besondere Vorkommnisse meldet er – ist aber auch meist Ansprechpartner für Mieter bei Problemen.[1]

Häufig wohnt ein Hausmeister auch in dem Gebäude, das er betreut. Bei einer solchen Hausmeisterwohnung handelt es sich insbesondere bei größeren oder öffentlichen Anlagen rechtlich in der Regel um eine Werkdienstwohnung. Eine Sonderform stellt die Zwischennutzung etwa nach dem Grundsatz „Bewachung durch Bewohnung“, in welcher auch Hausmeisteraufgaben fixiert werden können, dar.

  1. Ausbildung Hausmeister/in. In: BERUFEnet – ein Angebot der Bundesagentur für Arbeit. Abgerufen am 26. April 2016.

Hausmeister

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