Das Heilberufe-Kammergesetz (länderspezifische Bezeichnungsvarianten: Kammergesetz für die Heilberufe, Kammergesetz, Heilberufsgesetz, mit sich unterscheidenden Abkürzungen) regelt die Berufsausübung, die Berufsvertretungen und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie teilweise der Pflege in den einzelnen Bundesländern in Deutschland.