Hexenkommissare (umgangssprachlich teilweise auch Hexenrichter genannt) waren während der Frühen Neuzeit Juristen, die von den Landes- oder Gerichtsherren eingesetzt wurden. Ihre Aufgabe war es eigentlich, den ordnungsgemäßen Verlauf eines Hexenprozesses zu gewährleisten. In der Praxis aber trieben sie häufig die Verfolgung voran.