Hexenverfolgung im Herzogtum Westfalen

Titelblatt der Schrift von Heinrich von Schultheiß: Eine Außführliche Instruction Wie in Inquisition Sachen des grewlichen Lasters der Zauberey gegen Die Zaubere der Göttlichen Majestät und der Christenheit Feinde ohn gefahr der Unschuldigen zu procediren. Köln, 1634

Die Hexenverfolgung im zu Kurköln gehörenden Herzogtum Westfalen fand in mehreren Wellen zwischen dem späten 16. Jahrhundert und 1728 statt. Die Region gehörte im 17. Jahrhundert zu den Schwerpunkten der Verfolgung im Heiligen Römischen Reich[1] und damit in Europa. Eine erste Welle der Verfolgung gab es in den Jahren von 1590 bis 1600. Die Prozesse und Hinrichtungen erreichten um 1630, wie im Reich insgesamt, ihren Höhepunkt. Eine weitere, deutlich schwächere Welle von Prozessen gab es in den 1640 und 50er Jahren. Danach ließen die Verfolgungen allmählich nach. Nach 1691 fanden nur noch vereinzelte Prozesse statt. Zur letzten Hinrichtung kam es 1728 in Winterberg.

Die Ursachen waren vielfältig. Auf der Basis eines weit verbreiteten Hexenglaubens förderten häufig Seuchen, Brände, Hungersnöte oder ähnliche Bedrängnisse den Drang nach der Verfolgung vermeintlicher Hexen und Zauberer, die man für die Nöte verantwortlich machte. Auch andere Regionen dürften als Vorbild eine Rolle gespielt haben. Die Rolle der Obrigkeit in Gestalt des Landesherrn, des Kurfürsten und Erzbischofs von Köln, und seines Vertreters, des Landdrosten, war zwiespältig. Einerseits versuchten sie etwa durch die Hexenprozessordnung von 1607, das Verlangen von Teilen der Bevölkerung nach einem Vorgehen gegen die vermeintlichen Hexen zu regulieren, ohne dass damit Zweifel an der Möglichkeit der Hexerei selbst verbunden gewesen wären. Andererseits gehörten sie insbesondere auf dem Höhepunkt der Verfolgung selbst zu den Befürwortern eines energischen Vorgehens gegen die Hexen. Auch deshalb konnten die Prozesse und Hinrichtungen massiv zunehmen. Die von der Regierung eingesetzten Hexenkommissare wurden daher auch zu Protagonisten der Verfolgungen.

Gegen den „Hexenwahn“ wandten sich einige Kritiker auch öffentlich. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts begann die Obrigkeit, bei der inzwischen eine gewisse Skepsis über das Vorgehen aufgekommen war, allmählich damit, die Verfahren stärker und diesmal auch wirkungsvoll zu regulieren.

  1. Wolfgang Behringer (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland. 4. Aufl. München 2000, S. 188, Wolfgang Behringer: Hexen. Glaube – Verfolgung – Vermarktung. München 1998, S. 55, Rainer Decker: Die Hexenverfolgungen im Herzogtum Westfalen, S. 199, Gerhard Schormann: Hexenprozesse in Deutschland. Göttingen, 1996, S. 65, Gudrun Gersmann: Neue Herren – Westfälische Geschichte 1648-1770 Onlinedarstellung

Hexenverfolgung im Herzogtum Westfalen

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