Hinterbliebenen-Pauschbetrag

Entwicklung des Hinterbliebenen-Pauschbetrags
Zeitraum Freibetrag pro Person
seit 2002 370 €

Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag ist ein Freibetrag im deutschen Einkommensteuerrecht. Er wird Hinterbliebenen von bestimmten Todesopfern gewährt und mindert als außergewöhnliche Belastung in Höhe von 370 Euro das zu versteuernde Einkommen der Hinterbliebenen.


Hinterbliebenen-Pauschbetrag

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