Zeitraum | Freibetrag pro Person |
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seit 2002 | 370 € |
Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag ist ein Freibetrag im deutschen Einkommensteuerrecht. Er wird Hinterbliebenen von bestimmten Todesopfern gewährt und mindert als außergewöhnliche Belastung in Höhe von 370 Euro das zu versteuernde Einkommen der Hinterbliebenen.