Bei der Eisenbahn bezeichnet Hochgeschwindigkeitsverkehr den fahrplanmäßigen Zugverkehr mit Hochgeschwindigkeitszügen auf Schnellfahrstrecken mit Spitzengeschwindigkeiten über 200 km/h.[1]
Nach verschiedenen Angaben der Europäischen Kommission muss ein Hochgeschwindigkeitszug auf Ausbaustrecken über 200 km/h fahren können, auf Neubaustrecken über 250 km/h.[2] Laut den Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität des Hochgeschwindigkeitsbahnsystems sollten Hochgeschwindigkeitszüge auf Ausbaustrecken „rund“ 200 km/h erreichen können, mindestens 250 km/h auf Neubaustrecken des Hochgeschwindigkeitsverkehrs, sowie „in geeigneten Fällen“ eine Geschwindigkeit von über 300 km/h.[3]