Hybridrebe

Als Hybridrebe (auch Ertragshybride) bezeichnet man die Nachkommen zweier verschiedener Weinrebenspezies im Gegensatz zur Kreuzung zwischen zwei Sorten derselben Spezies.[1] Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Direktträger, Selbstträger, Ertragshybriden und Hybriden häufig identisch verwendet.[2] Hybridreben, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts gezüchtet wurden, werden als „Interspezifische Kreuzungen“ bezeichnet.

Hybridreben können in natürlicher Form durch Zufallskreuzung oder durch bewusste Kreuzung entstehen. Aufgrund der hohen Anzahl amerikanischer Weinrebe-Arten findet man auf dem amerikanischen Kontinent solche natürlichen Hybridreben. Die Mehrzahl der bekannten Hybridreben wurde jedoch künstlich geschaffen. Das Züchten von Hybridreben war insbesondere in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts von sehr großer Bedeutung, als man versuchte, die guten Geschmackseigenschaften der Vitis-vinifera-Rebsorten mit der Resistenz der amerikanischen Sorten zu vereinen. Die Reblaus vernichtete (seit 1863) fast alle europäischen Weinbauflächen.

Ziel war, die gute Widerstandsfähigkeit der amerikanischen Reben gegen Reblaus, Peronospora und Oidium mit der guten Weinqualität und Kalkverträglichkeit der europäischen Reben zu kombinieren. Diese Ziele hat man nicht oder nur ungenügend erreicht. Je höher der Anteil des Erbgutes der europäischen Sorte in der Sortenkombination, desto geringer ist deren Widerstandsfähigkeit.

  1. Karl Müller: Weinbau-Lexikon. 1930, S. 359–360.
  2. Elisabeth Arnberger: Am Weg zum Wein. Ein Wurzelwerk. Vier-Viertel-Verlag, Strasshof u. a. 2007, ISBN 978-3-902141-29-3, S. 85.

Hybridrebe

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