Individualsoftware (auch Individuallösung) ist ein Begriff der Informationstechnik, welcher eine individuell, d. h. für einen bestimmten Anwender angefertigte Anwendungssoftware bezeichnet.[1][2] Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sie maßgeschneidert gemäß den Anforderungen eines einzelnen Auftraggebers erstellt wird – im Gegensatz zu Standardsoftware, die für eine größere Menge (potenzieller, zum Teil noch unbekannter) Anwender entwickelt wird.
Individualsoftware wird entweder von den Softwareentwicklern eines Unternehmens oder einer Institution, ggf. auch von Privatanwendern, erstellt oder bei einem externen Dienstleister für Softwareentwicklung in Auftrag gegeben. Eine Mischform aus beiden ist, wenn für spezielle Aufgabenstellungen („Spezialisten“) oder zum Ausgleich fehlender Entwicklungskapazitäten externe Dienstleister für das Projekt beauftragt werden. Typische Anwender von Individualsoftware sind Einrichtungen, die spezifische Anforderungen an ihre Software haben, für die keine exakt passenden marktgängigen Softwareprodukte verfügbar sind.
Erstellung und Pflege von Individuallösungen, ggf. auch der Betrieb und andere IT-Dienstleistungen werden oft, durch entsprechende Verträge in ihren Details festgelegt, an externe IT-Unternehmen ausgelagert. Die Auftraggeber sind dann Kunden dieser Dienstleister, bleiben aber Eigentümer der Software. Je nach Umfang der extern vergebenen Aktivitäten kann die Auslagerung rechtlich über einen Werkvertrag (bei weitgehend autonomer externer Erstellung) oder über einen Dienstvertrag abgewickelt werden.