Unter Industriellen Beziehungen (auch: Arbeitsbeziehungen) versteht man die Beziehungen zwischen dem Management eines Unternehmens und dessen Arbeitnehmern sowie die Beziehungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Als „dritte Partei“ fungiert der Staat als die Rahmenbedingungen bestimmender Gesetzgeber und als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst.