Ius honorarium

Das ius honorarium (aus lateinisch honos ‚das Amt‘) ist das Amtsrecht, das im antiken Rom durch Inhaber von Ehrenämtern, insbesondere jedoch vom Prätor ausgeübt wurde. Geschaffen wurde die magistratische Jurisdiktion vornehmlich im Rahmen der prätorischen Kompetenz zur Rechtsfortbildung, weshalb in diesem Zusammenhang auch vom ius praetorium gesprochen wird. Umgesetzt wurde prätorisches Recht durch Edikte (edictum praetoris).

Grundlegende Bedeutung hatte die in Zeiten der Republik begründete Rechtsschicht – sie stand überschneidend neben dem ius civile und dem ius gentium – während der Kaiserzeit von Augustus bis zu den Severern. Diokletian schaffte das ius honorarium für das römische Reich in der Spätantike ab.


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