Das Jugendstrafrecht ist das Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für jugendliche und heranwachsende Straftäter. Es beinhaltet den Erziehungsgedanken, der sich insbesondere auch in den vielfältigen, abgestuften Reaktionsmöglichkeiten widerspiegelt. Durch zeitnahe und erzieherische Maßnahmen, etwa die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs oder eines sozialen Trainingskurses (zum Beispiel in Form eines Anti-Gewalt-Trainings), leisten die Justizbehörden gleichzeitig einen Beitrag zur Verhütung weiterer Straftaten.[1]
Polizeilich werden in Deutschland alle Straftaten von registrierten Tatverdächtigen im Altersbereich von 14 bis einschließlich 20 Jahren unter dem Begriff Jugendkriminalität subsumiert.