Jugendverband

Unter einem Jugendverband versteht man einen organisatorischen Zusammenschluss von Jugendlichen mit gemeinsamen Interessen oder Zielen, der über örtliche Grenzen hinausgeht. Der Begriff Jugendorganisation ist weitgehend deckungsgleich. Er bezeichnet für gewöhnlich Jugendverbände, die sich einem bestimmten Erwachsenenverband zugehörig fühlen bzw. als dessen Nachwuchsorganisation verstehen.

Jugendverbände sind Organisationen jugendlicher Selbstorganisation und Interessenvertretung. Gleichzeitig sind Jugendverbände Erziehungs­institutionen, d. h. gesellschaftliche Vorkehrungen zur Sozialisation und Erziehung im Jugendalter. Sie sind damit typische „intermediäre Organisationen“, d. h. sie vermitteln die Interessen von jungen Menschen in die Gesellschaft hinein (jugendpolitische Interessenvertretung) und üben umgekehrt gesellschaftliche Kontroll- und Integrationsinteressen gegenüber der Jugend aus (Erziehungsinstitutionen).

Größere Jugendverbände haben oft hauptamtliche Mitarbeiter, die organisatorische Aufgaben wahrnehmen oder Bildungsarbeit im Jugendverband leisten. Typische Angebote von Jugendverbänden sind Gruppenstunden, Wochenend- und Ferienfreizeiten. Aber auch offene Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gehören zum Leistungsspektrum. Jugendverbände bieten in- und nonformale Bildung, Frei- und Experimentierräume für Jugendliche, Primärprävention und gesellschaftliche Integration sowie Gemeinschaft. Sie bieten aufgrund der verschiedenen Verbandsprofile viele spezifische Identifikationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Jugendverbände leisten dies auf Grund ihrer besonderen Strukturmerkmale: Sie sind freiwillig, ehrenamtlich, selbstorganisiert, parteilich für Kinder und Jugendliche sowie wertorientiert.


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