Mit Kante (Kaute) wurde ein Stück- und Zählmaß in der Provinz Fulda bezeichnet. Das Maß wurde nur im Flachshandel verwendet.
Der Begriff ist auch mit Kaude, Kaute, Knocke[1] zu ersetzen, denn Kante gilt als Verballhornung. Es bezeichnet im Flachshandel ein Bündel, Docke oder Zopf aus gehächeltem Flachs, der mit einer entsprechenden Menge einen Globen oder Kloben ergeben.[2]
Die Kaute (Kante), auch Reiste, in Württemberg der Schlick, in Hamburg Knuck, führte auch zur Bezeichnung Kautenflachs.[3]
- 1 Kante = 6 Hände voll[4]
- ↑ Jurende's vaterländischer Pilger: Geschäfts- und Unterhaltungsbuch. Band 21, Winiker, Brünn 1834, S. 446.
- ↑ Gesellschaft Gelehrter und praktischer Kaufleute: Allgemeine Enzyklopädie für Kaufleute und Fabrikanten sowie für Geschäftsleute überhaupt: oder Vollständiges Wörterbuch des Handels, der Fabriken und Manufakturen, des Zollwesens. Otto Wigand, Leipzig 1843, S. 114.
- ↑ Joachim Heinrich Campe: Wörterbuch der deutschen Sprache.Band 2, Schulbuchhandlung, Braunschweig 1808, S. 904.
- ↑ Philipp Eissenbeiss: Neuer allgemeiner Contorist oder Handbuch zur Kenntniß der Wechsel- und Staatspapier-Preise: der Rechnungs- und geprägten Münzen, der Maasse und Gewichte aller Länder in und ausser Europa, mit ihren gehörigen Vergleichungen untereinander. S. 369, online unter [1]
- ↑ F. A. Niemann: Vollständiges Handbuch der Münzen, Maße und Gewichte aller Länder der Erde. Verlag Gottfried Basse, Quedlinburg/Leipzig 1830, S. 134.