Katholische Ostkirchen

Als katholische Ostkirchen (auch unierte Kirchen oder mit Rom unierte Kirchen) werden die 23 Teilkirchen eigenen Rechts der römisch-katholischen Kirche bezeichnet, die in ostkirchlicher Tradition stehen. Durch ihre östlichen („orientalischen“) Riten stehen sie in ihrer Tradition und hierarchischen Verfasstheit den orthodoxen und altorientalischen Ostkirchen nahe, sind aber von diesen streng zu unterscheiden.[1] Sie erkennen den Jurisdiktionsprimat des Papstes an und stehen untereinander sowie mit der lateinischen Kirche in Glaubens-, Gebets- und Sakramentengemeinschaft. In nahezu allen ostkirchlichen Traditionen gibt es katholische Ostkirchen. Gegenüber ihren orthodoxen und altorientalischen Pendants bilden sie meist nur eine Minderheit.

Die katholischen Ostkirchen unterliegen im Gegensatz zur westlichen lateinischen Kirche nicht dem Kirchenrecht des Codex Iuris Canonici (CIC), sondern dem Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO).

  1. Heinrich de Wall, Stefan Muckel: Kirchenrecht. 5. Auflage. C.H. Beck, München, 2017, ISBN 978-3-406-66168-6, § 16 Rn. 2

Katholische Ostkirchen

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