Kellerei (Amtsbereich)

Kellerei war die vor allem im südwestdeutschen Raum benutzte Bezeichnung für den von einem Keller (lateinisch cellarius) verwalteten Amtsbereich eines Territorialherren. Im nordwestdeutschen Raum waren die Bezeichnungen Kellnerei bzw. Kellner geläufiger.

Entstanden im mittelalterlichen Feudalwesen hatte das Amt teilweise bis in das frühe 19. Jahrhundert Bestand. Die landesfürstliche Kameralverwaltung stützte sich auf örtliche Kellereien, die für die Verwaltung fürstlicher Eigengüter sowie die Eintreibung von Geld- und Naturalabgaben der abgabepflichtigen Untertanen zuständig war. In Württemberg wechselte die Bezeichnung erst 1807 von Kellerei zu Kameralamt.


Kellerei (Amtsbereich)

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