Der Titel Kirchenmusikdirektor (abgekürzt KMD) wird in Deutschland durch die Leitungen der Evangelischen Landeskirchen oder der katholischen Diözesen an (in der Regel hauptamtliche) Kirchenmusiker für bestimmte Leitungsaufgaben innerhalb der kirchenmusikalischen Arbeit oder als Würdigung für langjährige herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Kirchenmusik verliehen. Er ist also, je nach Landeskirche oder Bistum, entweder eine Dienstbezeichnung oder ein Ehrentitel.