Klausur (von spätlateinisch clausura ‚Verschluss‘, claudere, ‚schließen‘) bezeichnet den abgegrenzten, den Ordensangehörigen vorbehaltenen Bereich, den das Ordensmitglied nur mit vorheriger Erlaubnis seines Oberen verlässt. Außenstehende dürfen diesen Bereich nur unter bestimmten Voraussetzungen zeitweilig betreten (etwa, wenn es sich um Ordensanwärter, Ärzte oder Handwerker handelt). Der Klausurbereich eines Klosters dient für die Mitglieder der Gemeinschaft als Ort der Zurückgezogenheit und Loslösung von äußeren Einflüssen und symbolisiert den Ersatz für die Wüste als Lebensraum der frühen Eremiten.