Der Kloster- oder Stiftvorsteher ist der Obere (superior) eines Klosters bzw. Stifts. In einem Säkularstift (Frauenstift, Kollegiatstift) lautet die Bezeichnung zumeist Äbtissin[1] oder Stiftspropst. Ansonsten unterscheidet sich die Titulierung nach Kirche, Orden, Kongregation, Region, Niederlassung und Zeit.