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Ein Land wird zur Kolonialmacht, wenn es über Kolonien herrscht, also Regionen außerhalb seiner Landesgrenzen regiert. Kolonialmacht kann nur ein Territorialstaat sein. Länder, in denen die Herrschaft über das Gefolgschaftssystem ausgeübt wird, haben dagegen keine Kolonien, sondern allenfalls Tributländer (siehe auch Satellitenstaat = Vasallenstaat).