Die kommunale Kulturverwaltung ist ein Teil der Kommunalverwaltung in Deutschland und eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinden. Die konkrete Aufgabenverteilung innerhalb der Gemeinden und die Benennung der dafür zuständigen Stellen ist unterschiedlich geregelt. Viele Kommunen haben Behörden unter dem Namen Kulturamt eingerichtet. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement empfiehlt, sie dem Dezernat „Schul- und Kulturverwaltung“ unterzuordnen.