Als Kooperationsraum werden im Bundesland Nordrhein-Westfalen festgelegte Regionen bezeichnet, in die das Land verkehrstechnisch unterteilt ist.
In jedem Kooperationsraum sind die Städte und Kreise für die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zuständig. Das betrifft die Streckennetze, Tarifsysteme und Fahrpläne aller Verkehrsträger des innerstädtischen und des Regionalverkehrs (Busse, Stadtbahnen, S-Bahnen und Regionalzüge). Ferner haben sich die Städte und Kreise für das Angebot auf der Schiene in jedem einzelnen Kooperationsraum zu einem Zweckverband zusammengeschlossen.