Krankengeld ist in Deutschland eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Es wird insbesondere dann gezahlt, wenn ein Versicherter infolge einer länger als sechs Wochen andauernden Krankheit (→ Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) arbeitsunfähig ist oder auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Krankengeld allerdings auch von einem Elternteil beansprucht werden, das zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege seines erkrankten mitversicherten Kindes unter zwölf Jahren der Arbeit fernbleiben muss. Umgangssprachlich wird es in diesen Fällen oftmals als „Kinderkrankengeld“ bezeichnet.