Basisdaten | |
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Titel: | Bundesgesetz über die Krankenversicherung |
Kurztitel: | Krankenversicherungsgesetz |
Abkürzung: | KVG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Schweiz |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
Systematische Rechtssammlung (SR): |
832.10 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 18. März 1994 |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 1996 (AS 1995 1328) |
Letzte Änderung durch: | AS 2016 2265 (PDF; 262 kB) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. Juli 2019 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) dient in der Schweiz dazu, alle Bevölkerungsschichten im Krankheitsfall finanziell abzusichern. Gemäss dem KVG müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen einer Krankenkasse angehören. Das 1996 in Kraft gesetzte KVG ist das wichtigste Gesundheitsgesetz in der Schweiz, weil es nicht nur die Krankenversicherung regelt, sondern zahlreiche weitere Bereiche im Gesundheitswesen.
Unter den Krankenversicherern herrscht Wettbewerb. Jeder Versicherte kann selbst entscheiden, bei welcher von den gegenwärtig 61 vom Bund anerkannten Krankenkassen (Stand September 2014) er versichert sein möchte. Die Krankenkassen müssen den gleichen, sehr umfangreichen „Katalog“ an Leistungen anbieten (die sog. obligatorische Krankenpflegeversicherung oder Grundversicherung). So ist es den Versicherten möglich, die Prämien der einzelnen Gesellschaften direkt miteinander zu vergleichen.