Die Kreissynode, Kirchenkreissynode oder Kirchenkreistag ist das oberste Entscheidungsorgan in evangelischen Kirchen auf übergemeindlicher Ebene. Zusammensetzung, Leitung und Aufgaben variieren je nach Landeskirche. Als evangelische Synoden bestehen sie jedoch immer aus ordinierten (Pfarrern) und nicht-ordinierten Personen.
Kreis- bzw. Kirchenkreissynoden bestehen in Deutschland in denjenigen Landeskirchen, in denen die Körperschaften, in denen mehrere Kirchengemeinden zusammengefasst sind, als Kirchenkreise bezeichnet werden. Es sind z. B. die Evangelische Landeskirche Anhalts, die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers, die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland und die Evangelische Kirche in Württemberg. In anderen Landeskirchen, in denen die den Kirchenkreisen entsprechenden Körperschaften Dekanat oder Kirchenbezirk heißen, werden die Synoden als Dekanats- bzw. Bezirkssynoden bezeichnet. In den Landeskirchen Baden und Bayern, in denen der Kirchenkreis die Ebene oberhalb der Dekanate bzw. Kirchenbezirke ist, gibt es auf dieser Ebene keine Synoden.