Unter einem Kunkellehen (lateinisch feudum femininum) versteht man ein Lehen, das entweder an eine Frau verliehen oder (bei Fehlen männlicher Erben) auch in weiblicher Linie vererbbar war. Neben Kunkellehen finden sich auch gelegentlich die Bezeichnungen Weiberlehen, Schleierlehen, Spindellehen oder Spilllehen. Das entsprechende patrilineare Gegenstück des Kunkellehens nennt man Mannlehen.