Dieser Artikel behandelt den Begriff aus dem Strafrecht. Zum sozialen Phänomen siehe Heiratsvermittlung.
Kuppelei (lateinisch lenocinium) ist die vorsätzliche Vermittlung oder Förderung der Unzucht. In Verbindung mit Geldzahlungen gehört Kuppelei auch in den Kontext der Prostitution. Ausübende der Kuppelei werden als Kuppler bezeichnet.