Kurschwert

Kurschwert von Kurfürst August von Sachsen aus dem Jahr 1566
Kurschwerter von Friedrich dem Streitbaren von Sachsen aus dem Jahr 1425 (links) und Moritz von Sachsen aus dem Jahr 1547

Das Kurschwert (von mhd. kueren für ‚erwählen‘, entwickelt aus ahd. kuri ‚Überlegung, Prüfung, Wahl‘) ist grundlegend als ein – meistens besonderes prunkvolles – Schwert zu verstehen, das einem Amtsträger bei der Amtseinführung in ein hohes geistliches oder auch weltliches Amt übergeben wird. Bei der Ausübung der gerichtlichen Vollmacht eines solchen Amtsträgers wird das Schwert oft demonstrativ präsentiert. Die Übergabe eines solchen Schwertes ist für Krönungsordines schon für das frühe Mittelalter nachgewiesen[1]. Im Zusammenspiel mit Lanze, Zepter, Reichsapfel und Krone bildete das Kurschwert ein Ensemble, in dem es für die Legitimation der Ausübung der herrscherlichen Gewalt steht. Tatsächlich in Gebrauch befindliche Schwerter lassen sich erst für das späte Mittelalter nachweisen[2].

In Gebrauch eines Kurfürsten ist es als ein Würdezeichen eines solchen zu verstehen. Dazu gehören Kurhut und Kurmantel, letztere meistens mit Hermelinkragen. In Kursachsen beispielsweise ist das Schwert als Zeichen des Erzmarschallamtes verwendet worden, das die Herzöge bekleideten.[3] Es wird auch als Erzmarschallschwert oder Reichsrennfahne bezeichnet. Viele Darstellungen zeigen den Herrscher, das Schwert mit der rechten Hand führend und auch den Kurhut tragend. So auf den Grabplatten der Kurfürsten Ernst († 1486) und Friedrich II. († 1464)[4].

Das Brandenburger Kurschwert (Entstehungszeit etwa 1467 bis 1538 ist noch nicht restlos geklärt) hat seine Bezeichnung erst durch den Großen Kurfürsten erhalten.[5] Das brandenburgische Kurschwert gehört zu den Preußischen Kronjuwelen. Es soll sich um ein durch Papst Pius II. geweihtes Schwert handeln, welches 1460 dem Markgrafen Albrecht Achilles von Brandenburg verliehen wurde. Im 16. Jhd. wurden die päpstlichen Abzeichen entfernt und kurbrandenburgische Wappenschilder angebracht[6] nachdem das Haus Brandenburg zum Luthertum konvertiert war.

In den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden wird das sächsische Kurschwert von 1425 aufbewahrt. Das Kurschwert des Kurfürsten Moritz von Sachsen und das von Friedrich I., der auch der Streitbare genannt wurde, werden dort verwahrt. Friedrich I. wurde vom römisch-deutschen König Sigismund mit der Kurwürde belehnt.

  1. Eduard Eichmann: Die Kaiserkrönung im Abendland. Ein Beitrag zur Geistesgeschichte des Mittelalters mit besonderer Berücksichtigung des kirchlichen Rechts, der Liturgie und der Kirchenpolitik. 2 Bände. (Bd. 1: Gesamtbild. Bd. 2: Einzeluntersuchungen.). Echter, Würzburg 1942.
  2. Zusammenfassende Darstellung in: Marcel Moning: Kur- und Ehrenschwerter. In: Werner Paravicini (Hrsg.): Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. Band 2: Bilder und Begriffe. Teilband 1: Begriffe (= Residenzenforschung. Bd. 15, 2, 1). Thorbecke, Ostfildern 2005, ISBN 3-7995-4519-0, S. 287–289.
  3. Heinz Machatscheck: Unterhaltsame Wappenkunde. Verlag Neues Leben, Berlin 1981.
  4. Matthias Donath (Hrsg.): Die Grabmonumente im Dom zu Meissen (= Quellen und Materialien zur sächsischen Geschichte und Volkskunde. Bd. 1). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2004, ISBN 3-937209-45-X.
  5. Traugott Märcker: Das Brandenburgische Kurschwert. In: Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit. 1860, ZDB-ID 500020-8, Sp. 327–328.
  6. Julius Lessing: Die Schwerter des Preussischen Krontresors In: Jahrbuch der Königlich Preussischen Kunstsammlungen, 16. Bd. 1895, S. 104 JSTOR:45264756

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