Landesversicherungsanstalt (LVA) war in Deutschland die Bezeichnung der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die für die Durchführung der Versicherung der abhängig beschäftigten Arbeiter sowie der gesetzlich pflichtversicherten selbständigen Handwerker und Gewerbetreibenden zuständig waren; bis 30. September 2005 bestanden 22 regional zuständige LVA.
Die LVA waren landesunmittelbare rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit autonomer Haushalts- und Vermögensführung. Erste LVA wurden 1890 als Versicherungsanstalten (1918: 31 Versicherungsanstalten) errichtet.[1]
Ab 1. Oktober 2005 wurde die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland neu geregelt. Die Landesversicherungsanstalten sind seitdem als rechtlich selbständige Regionalebene Teil der neuen Organisation Deutsche Rentenversicherung.
Folgende Landesversicherungsanstalten (LVA) existierten (zugehörige Bereichsnummern aufgeführt unter Versicherungsnummer):