Der Landkreis Gelsenkirchen war von 1885 bis 1926 ein Landkreis im Regierungsbezirk Arnsberg der preußischen Provinz Westfalen. Bevor 1896 die Stadt Gelsenkirchen als eigener Stadtkreis aus dem Kreis ausschied, lautete seine Bezeichnung Kreis Gelsenkirchen. Der Sitz der Kreisverwaltung befand sich in der Stadt Gelsenkirchen.