Landwirtschaftssache

Landwirtschaftssachen sind in Deutschland die in § 1 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen (LwVfG)[1] bezeichneten Verfahren. Der Begriff wurde mit der vom Zentral-Justizamt für die Britische Besatzungszone erlassenen Verfahrensordnung für Landwirtschaftssachen vom 2. Dezember 1947 (LVO) eingeführt und in das bundesdeutsche Recht übernommen.[2]

Für Landwirtschaftssachen sind im ersten Rechtszug die Amtsgerichte als Landwirtschaftsgerichte ausschließlich zuständig, im zweiten Rechtszug die Oberlandesgerichte und im dritten der Bundesgerichtshof (Senat für Landwirtschaftssachen des Bundesgerichtshofs).

  1. Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen vom 21. Juli 1953, BGBl. I S. 667
  2. Entwurf eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen BT-Drs. Nr. 3819 vom 28. Oktober 1952, S. 12

Landwirtschaftssache

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