Der Lasse ist die frühmittelalterliche historische Bezeichnung für einen minderfreien/halbfreien[1] zinshörigen Bauern, der an seinem Gut eine Erbberechtigung besaß und abhängig vom übergeordneten Adel war. Weitere Namensvarianten sind Late, laz (althochdeutsch), læt (altenglisch), let (altfriesisch), Lazze (mittelhochdeutsch), Lat, late und laet (mittelniederländisch) sowie lat und lâte (mittelniederdeutsch).
Darüber hinaus finden sich in den germanischen Volksstämmen und vor allem im nordwestlichen Deutschland sowohl die Bezeichnungen Litus oder Latus (mittellateinisch) bzw. Letus (frankolateinisch) für einen an die „Scholle“ gebundenen Minderfreien verschiedener Abstufungen,[2] als auch die Bezeichnung Lito.[2] Der Stand der Lassen ist eine Weiterentwicklung des Kolonatrechts, welches sich im Verlauf der Spätantike im Imperium Romanum entwickelt hatte und später in den nachrömischen Königreichen der Goten, Vandalen, Burgunder und Franken zum Teil übernommen worden war.[3]
↑ abLitus. In: Vormalige Akademie der Wissenschaften der DDR, Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band8, Heft 9/10 (bearbeitet von Heino Speer u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1991, ISBN 3-7400-0137-2 (adw.uni-heidelberg.de).