Lebenslange Freiheitsstrafe

Die lebenslange (auch lebenslängliche) Freiheitsstrafe ist eine auf unbestimmte Zeit verhängte Freiheitsstrafe. Sie ist in vielen Staaten, in denen die Todesstrafe abgeschafft ist, die höchste Strafe, die das Strafrecht kennt.

Abgeschafft wurde die lebenslange Freiheitsstrafe in Europa in Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro, Norwegen (dort aber im Militärstrafrecht möglich), Portugal und Vatikanstadt. Wieder eingeführt haben sie Spanien 2015, Kosovo[1] und Serbien 2019[2].

In mehreren Ländern, die lebenslange Freiheitsstrafe vorsehen, ist eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach Verbüßung einer bestimmten Strafdauer möglich (z. B. in Deutschland und Österreich nach frühestens 15 Jahren).

  1. United Nations High Commissioner for Refugees: Refworld | Criminal Code of the Republic of Kosovo (Code No. 06/L-074) (2019). Abgerufen am 13. Juni 2021 (englisch).
  2. Serbien ermöglicht lebenslange Haft ohne vorzeitige Entlassungschance. Abgerufen am 4. Dezember 2020.

Lebenslange Freiheitsstrafe

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