Legisaktionenverfahren

Das Legisaktionenverfahren (lat.: legis actio: (von lege agere) Vorgehen aus Recht, Spruchformelklage) stellte im frührepublikanischen Recht Roms die erste bekannte zivilprozessuale Verfahrensform dar. Der Prozess umfasste ein Handeln im Ritual und nach festen Spruchformeln.


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