Das Legisaktionenverfahren (lat.: legis actio: (von lege agere) Vorgehen aus Recht, Spruchformelklage) stellte im frührepublikanischen Recht Roms die erste bekannte zivilprozessuale Verfahrensform dar. Der Prozess umfasste ein Handeln im Ritual und nach festen Spruchformeln.