Das „Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Lemgo (Lemgo-Gesetz)“, das am 5. November 1968 vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen wurde, umfasst die Gebietsreform für das Gebiet des damaligen Landkreises Lemgo (heute: Kreis Lippe) im Regierungsbezirk Detmold auf kommunaler Ebene. Das Gesetz trat am 1. Januar 1969 in Kraft.