Der liechtensteinische Adel umfasst Personen und Familien, welche im Fürstentum Liechtenstein in den Adelsstand erhoben wurden oder eine Anerkennung ihres ausländischen Adels erfahren haben. Auch morganatische Zweige des Fürstlichen Hauses zählen dazu. Neben Belgien ist Liechtenstein die einzige deutschsprachige Monarchie, in welcher erbliche Adelsverleihungen und Standeserhöhungen noch heute grundsätzlich möglich sind, wobei aus adelsrechtlicher Sicht nur der liechtensteinische Adel tatsächlich ein „Adel deutscher Zunge“ ist.
Zuletzt kam es 1979 zu einer Nobilitierung.[1]