Liechtensteinischer Adel

Seine Durchlaucht Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein, Staatsoberhaupt und Fons honorum des Fürstentums Liechtenstein

Der liechtensteinische Adel umfasst Personen und Familien, welche im Fürstentum Liechtenstein in den Adelsstand erhoben wurden oder eine Anerkennung ihres ausländischen Adels erfahren haben. Auch morganatische Zweige des Fürstlichen Hauses zählen dazu. Neben Belgien ist Liechtenstein die einzige deutschsprachige Monarchie, in welcher erbliche Adelsverleihungen und Standeserhöhungen noch heute grundsätzlich möglich sind, wobei aus adelsrechtlicher Sicht nur der liechtensteinische Adel tatsächlich ein „Adel deutscher Zunge“ ist.

Zuletzt kam es 1979 zu einer Nobilitierung.[1]

  1. Die Dekorationen. In: Das Fürstenhaus von Liechtenstein. 13. April 2021, abgerufen am 28. September 2023 (deutsch).

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