Die Lippischen Punktationen vom 5. Dezember 1946 sind eine Vereinbarung der Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und des Landes Lippe, welche „Richtlinien“ für die Behandlung des lippischen Landesteils nach der Eingliederung des Landes Lippe in Nordrhein-Westfalen festlegte. Die Eingliederung selbst vollzog sich mit der Bekanntmachung der britischen Militärverordnung Nr. 77 vom 21. Januar 1947.[1]