Islamische beratende Versammlung مجلس شورای اسلامی Madschles Schora Eslami | |
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Basisdaten | |
Legislaturperiode: | 4 Jahre |
Erste Sitzung: | 6. Oktober 1906 |
Abgeordnete: | 290 |
Aktuelle Legislaturperiode | |
Letzte Wahl: | 2020 |
Nächste Wahl: | 1. März 2024 |
Sitzverteilung: | Nach Fraktionen:
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Madschles (persisch مجلس, von arabisch Madschlis, wörtlich „Versammlung“ oder „Sitzung“) bezeichnet das iranische Parlament. Bis zur Islamischen Revolution 1979 bestand es aus der Nationalversammlung (Madschles Schora Melli) und dem Senat. Nach der Islamischen Revolution wurde ein neues Parlament, das Madschles Schora Eslami („Islamische Versammlung“, persisch مجلس شورای اسلامی), gegründet. Der Senat wurde aufgelöst.
Die Abgeordneten des Madschles Schora Melli wurden zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren, später dann vier Jahren, gewählt. Ein Abgeordneter kann nicht gleichzeitig als Minister einer Regierung angehören oder ein anderes öffentliches Amt bekleiden. Bei der Wahl zum ersten Parlament galt noch ein Klassenwahlrecht nach Ständen (Adlige, Geistliche, Landbesitzer, Handwerker und Kaufleute). In der Folgezeit wurden und werden auch heute die Abgeordneten nach Religionszugehörigkeit (Muslime, Juden, Christen und Zoroastrier) gewählt. Die religiösen Minderheiten der iranischen Juden, der syrischen Christen und Zoroastrier sind dabei mit mindestens je einem Abgeordneten im iranischen Parlament vertreten, die armenischen Christen mit zwei Abgeordneten.[1] Die restlichen Sitze gehen an die Muslime.
Die erste Sitzung des Madschles Schora Melli fand am 6. Oktober 1906, die letzte Sitzung am 10. Februar 1979 statt. Damit ging nach 73 Jahren die säkulare Gesetzgebung im Iran zu Ende (siehe: Sämtliche Gesetze und Protokolle Madschles Schora Melli von der ersten Legislaturperiode 1906 bis zur vierundzwanzigsten und letzten Legislaturperiode 1979). Nach der Islamischen Revolution erhielt das neu gegründete Parlament im Rahmen der neuen Verfassung die Bezeichnung Madschles Schora Eslami. Die Gesetzgebung steht nun unter dem Vorbehalt, dass alle Gesetze den Vorgaben des Korans sowie den sonstigen islamischen Rechtsquellen wie (Hadith) oder Rechtsgrundsätze (al-ahkām asch-scharʿiyya), des islamischen Rechtssystem Schari'a entsprechen müssen, um islamische Rechtssprechung (Fiqh) zu ermöglichen. Über diese Vorgaben wacht der Wächterrat, der wie der Revolutionsführer ein Vetorecht besitzt.