Marineleitung

In der deutschen Reichsmarine – dem Reichswehrministerium unterstellt – gab es nur noch eine einzige Kommando- und Verwaltungsbehörde. Dies war zunächst das Reichsmarineamt, dann die Admiralität, anschließend – und für die längste Zeit – die Marineleitung und ab 1935 das Oberkommando der Marine.

Mehrmals tauchte in den Jahren der Weimarer Republik die Forderung auf, die Marineleitung der Heeresleitung zu unterstellen. Das Ansinnen konnte aber, z. T. sogar mit Unterstützung des Heeres (Generaloberst Hans von Seeckt), abgewiesen werden.


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