Die Mehrwertsteuer (abgekürzt MWST; französisch taxe sur la valeur ajoutée TVA; italienisch imposta sul valore aggiunto IVA; rätoromanisch taglia sin la plivalur TPV) ist eine indirekte Steuer, die der Bund auf der Grundlage Art. 130 Bundesverfassung erhebt. Sie löste ab dem 1. Januar 1995 die bis dahin erhobene Warenumsatzsteuer (WUSt) ab. Die Mehrwertsteuer ist als Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet.
Ab 1. Januar 2024 und voraussichtlich bis Ende 2029 gelten die Sätze 8,1 % Normalsatz, 2,6 % reduzierter Satz und 3,8 % Sondersatz für Beherbergungsdienstleistungen.
Mit Ausnahme der Versandhandelsregelung (Art. 7 Abs. 3 Bst. b MWSTG) sind das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) und die teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.[1]