Die Merit-Order (englisch für Reihenfolge der Vorteilhaftigkeit) ist eine Anordnung der für einen Stromhandelsmarkt verfügbaren Kraftwerksleistung nach steigenden Grenzkosten.[1]
Nach einem vereinfachten Modell zur Erklärung von Preisen im kurzfristigen Stromhandel stellt die Merit-Order die Stromangebotskurve dar. Der Strompreis ergibt sich dann als Schnittpunkt von einer in der Regel preisunabhängig gedachten Nachfrage bzw. Residuallast (senkrechte Linie) und der Merit-Order.[2]
Bei perfektem Wettbewerb sind alle Marktteilnehmer Preisnehmer. Unter solchen Bedingungen ist es für Anbieter rational, ihre Erzeugungskapazitäten anzubieten, sobald sie einen Preis über den jeweiligen Grenzkosten erzielen. Dann bestimmt das Kraftwerk mit den höchsten Grenzkosten, das gerade noch benötigt wird, um die Nachfrage zu decken, den Marktpreis und damit die Erlöse bzw. Deckungsbeiträge aller günstigeren Anbieter.[3] Das zugehörige Kraftwerk wird auch als Grenzkraftwerk bezeichnet – nicht zu verwechseln mit einem im Ländergrenzbereich positionierten Grenzkraftwerk.[2]
↑Hans-Wilhelm Schiffer: Energiemarkt Deutschland: Daten und Fakten zu konventionellen und erneuerbaren Energien. Springer Fachmedien Wiesbaden, Wiesbaden 2019, ISBN 978-3-658-23023-4, S.549ff., doi:10.1007/978-3-658-23024-1.
↑ abAktuelle Fakten zur Photovoltaik, S. 11 und 12. (PDF) 1. August 2022, abgerufen am 9. September 2022 („Die laufende Preisfindung an der Börse erfolgt nach dem Prinzip des „Merit Order“ (Abbildung 8). Die Verkaufsangebote der Stromerzeuger für bestimmte Strommengen, in der Regel durch die jeweiligen Grenzkosten definiert, werden nach Preisen aufsteigend sortiert. Die Kaufangebote der Stromabnehmer werden absteigend sortiert. Der Schnittpunkt der Kurven ergibt den Börsenpreis für die gesamte gehandelte Menge. Das teuerste Angebot, das zum Zuge kommt, bestimmt somit die Gewinnmargen aller günstigeren Anbieter.“ In der genannten Abbildung 8 werden die Kraftwerke nach ihren Grenzkosten geordnet, wie es auch in der Abbildung rechts der Fall ist.).
↑Daniel Judith, Gero Meeßen, Johanna Hartog, Felix Engelsing, Frank Simonis, Lieselotte Locher: Sektoruntersuchung Stromerzeugung und -großhandel. In: Bundeskartellamt (Hrsg.): Abschlussbericht gemäß § 32e GWB. B10-9/09. Bonn Januar 2011, S.56 (bundeskartellamt.de [PDF]): „Bei funktionierendem Wettbewerb agieren alle Marktteilnehmer als Preisnehmer. Der Marktpreis wird als gegeben akzeptiert und die Marktteilnehmer passen lediglich die von ihnen abgenommene oder angebotene Menge an den Marktpreis an. Durch ein solches Verhalten wird das gesamtwirtschaftliche Wohlfahrtsoptimum erreicht. [...]Alle infra-marginalen Kraftwerke mit entsprechend niedrigeren Grenzkosten als das jeweils einschlägige, zur Deckung der Nachfrage erforderliche Grenzkraftwerk erzielen aufgrund des Gesetzes eines einheitlichen Marktpreises auch bei vollkommenem Wettbewerb allerdings durchaus Preise, die oberhalb der jeweiligen kraftwerks- oder anbieterspezifischen Grenzkosten liegen können“