Minijob-Zentrale

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Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen in Deutschland. Sie ist eine Abteilung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) und hat Standorte in Essen und Cottbus.

Die Minijob-Zentrale nimmt Meldungen zur Sozialversicherung entgegen und zieht die einheitliche Pauschsteuer (2 % des Arbeitsentgelts) für alle geringfügigen Beschäftigungen im Wege der Organleihe für das zuständige Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein. Sie fungiert somit als Bundesfinanzbehörde und unterliegt insoweit der Fachaufsicht des BZSt.[1] Die Rechtsaufsicht über die „besondere Dienststelle der DRV KBS“ obliegt dem Bundesamt für Soziale Sicherung.[2]

Zudem führt die Minijob-Zentrale das Haushaltsscheck-Verfahren für Minijobs in Privathaushalten durch und übernimmt die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten. Ferner informiert und berät sie sowohl Arbeitgeber als auch Minijobber. Seit 2014 bietet sie mit der Haushaltsjob-Börse ein Stellenportal für Minijobs in Privathaushalten an. Zusätzlich bietet die Minijob-Zentrale das Minijob-Magazin an.

  1. Minijob (Fachaufsicht) auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern, abgerufen am 15. Februar 2023.
  2. Organigramm Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Stand Januar 2022.

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