Monokratie (griechisch: mono ‚allein, einzeln‘, krateîn ‚herrschen‘) ist der Oberbegriff für Organisationsformen der Alleinherrschaft „innerhalb einer sozialen oder politischen Einheit (Gruppe, Organisation, Staat)“,[1] bei denen die tatsächliche oder formelle letzte Entscheidungsgewalt bei lediglich einem Menschen liegt. Sie „bezeichnet ein Organisations- und Zuständigkeitsprinzip, bei dem die Führungs- und Entscheidungsgewalt nur von einer Person ausgeübt wird, die auch die Verantwortung für die getroffenen Entscheidungen trägt (monokratische Führung)“.[2]