Mutterschaftsurlaub (in Österreich: Mutterschutz) ist eine Bezeichnung für die Beschäftigungsverbote für Frauen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung.
Die Bezeichnung „Urlaub“ ist in diesem Zusammenhang insofern irreführend, als die Beschäftigungsverbote nicht der Freistellung der Beschäftigten von der Arbeit dienen, um ihnen bestimmte andere Tätigkeiten (Erholung, Kindererziehung, Fortbildung etc.) zu ermöglichen. Ziel ist vielmehr die Abwehr von Gefahren, die der (werdenden) Mutter bei Weiterbeschäftigung drohen würden. Der fachlichere Ausdruck, der vor allem in Österreich Verwendung findet, ist Mutterschaftskarenz (Arbeitsfreistellung aus Anlass der Mutterschaft). Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten sowie nach einer Kaiserschnittgeburt erhöht sich diese Zeit.
In der europäischen Mutterschutzrichtlinie bezeichnet der Begriff „Mutterschaftsurlaub“ die Arbeitnehmerinnen zu gewährende Arbeitsfreistellung im zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung, die zugleich zu einem vorgegebenen Mindestanteil ein Beschäftigungsverbot darstellt.
Der Mutterschaftsurlaub ist in den meisten Fällen Teil einer Mutterschaftsversicherung. Manchmal wird ein Teil der Finanzierung auch vom Arbeitgeber übernommen. In selteneren Fällen geht der Mutterschaftsurlaub auch voll zu Lasten des Arbeitgebers, dies ist beispielsweise in Indien der Fall. Der erste Mutterschaftsurlaub auf der Welt wurde am 27. November 1917 in der UdSSR eingeführt, nur einen Monat nach der Oktoberrevolution.